Sind Affilicon, Digistore24 und Shareit (MyCommerce) für Kleinunternehmer geeignet?

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Sind Affilicon, Digistore 24 und MyCommerce für Kleinunternehmer geeignet?

Wenn du Kleinunternehmer bist, kennst du das Problem: Full Service-Zahlungsanbieter wie Share it (jetzt MyCommerce), Affilicon und Digistore24 stellen dem Endkunden immer Mehrwertsteuer in Rechnung, die sie dir bei der Auszahlung abziehen. Dir entgehen auf diese Weise 20% des Gewinns, denn als Kleinunternehmer müsstest du keine MwSt. abführen. Was kannst du dagegen tun und ist es überhaupt immer von Nachteil? Hier die Antworten.

Ich habe zu diesem Thema bei allen drei Anbietern nachgefragt und stelle dir deren Rückmeldungen im Folgenden vor. Wenn du es aber eilig hast, hier das Wichtigste aus allen Antworten zusammengefasst.

Die Mehrwertsteuer wird ohne Ausnahme abgezogen

Die schlechte Nachricht vorweg: Man kann es nicht verhindern, dass die Zahlungsanbieter die Mehrwertsteuer abziehen und an das Finanzamt abführen. Man kann nichts in den Einstellungen ändern und es hilft auch nichts, wenn man dem Zahlungsanbieter mitteilt, dass man Kleinunternehmer ist. Warum nicht?

Weil sowohl MyCommerce, Affilicon und Digistore24 nach dem Resellermodel arbeiten, was rechtlich bedeutet:

  • Du verkaufst nicht direkt an den Endkunden. Der Zahlungsanbieter kauft dein Produkt und verkauft es an den Endkunden weiter.
  • Da der Zahlungsanbieter der Verkäufer ist, stellt er dem Endkunden auch die Rechnung aus. Da der Zahlungsanbieter kein Kleinunternehmer ist, muss er natürlich Mwst. abführen.
  • Du erhältst vom Zahlungsanbieter (normalerweises pro Monat, das kannst du meist selbst festlegen) eine Gutschrift für alle Produkte, die er dir abgekauft hat. Minus seiner Marge und eben der MwSt.

Kurzum: Wenn du einen Full Service-Zahlungsanbieter als Kleinunternehmer nutzen willst, musst du in Kauf nehmen, dass 20% Mehrwertsteuer abgezogen werden, die du dir vom Finanzamt nicht anderweitig zurückholen kannst. Das ist aber nicht immer von Nachteil, wie du im Folgenden siehst.

Wie du daraus einen Vorteil ziehst

(Hinweis: Ich habe die folgenden Aussagen zum aktuellen Steuerrecht gewissenhaft recherchiert, aber ich übernehme keine Haftung für deren Aktualität und Richtigkeit. Für verbindliche Informationen kontaktiere bitte deinen Steuerberater.)

Seit 01.01.2015 ist eine neue Regelung zur Mehrwertsteuer in Kraft getreten. Sie betrifft besonders Verkäufer digitaler Produkte, die direkt über das Internet heruntergeladen werden können. Also bspw. E-Books, Filme, Audio-Dateien etc.

Besagte Regelung legt fest, dass die MwSt. in dem Land abgeführt werden muss, in dem der Käufer des Produkts wohnt. Verkaufst du also dein digitales Produkt in alle Länder der EU, müsstest du in jedem dieser Länder um eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ansuchen, bzw. wenn möglich dort deinen Status als Kleinunternehmer festlegen. Soweit ich weiß, gibt es die Kleinunternehmer-Regelung aber gar nicht in allen EU-Ländern. Auf alle Fälle, wäre es ein immenser Aufwand.

Wenn du nun aber einen Zahlungsanbieter mit Resellermodel nutzt, wie es Affilicon, MyCommerce und Digistore24 sind, verkaufst du plötzlich nur mehr an einen Käufer und zwar an eine Firma und keine Privatperson. Da es sich um eine Firma und keinen Endkunden handelt, kannst du eine Reverse-Charge-Rechnung ausstellen bzw. erhältst vom Zahlungsanbieter eine Reverse-Charge-Gutschrift und musst dich um keinerlei MwSt.-Angelegenheiten in diversen EU-Ländern kümmern. Du hast pro Monat eine einzige Gutschrift, die in deine Buchhaltung einfließt, statt dich mit mehreren UID-Nummern und Steuerbescheiden aus verschiedensten EU-Ländern herumschlagen zu müssen. Ein immenser Vorteil.

Noch ein Hinweis zur Reverse-Charge-Regelung: Diese besagt, dass bei einem Verkauf von Firma zu Firma (als Firma gilt, wer eine UID hat) die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht. In diesem konkreten Fall geht bei einer Reverse-Charge-Gutschrift also die Steuerschuld auf den Zahlungsanbieter über. Darum verrechnet er dem Endkunden die 20% MwSt. und du hast dich dafür diesbezüglich um nichts mehr zu kümmern.

Wie du Reverse-Charge-Rechnungen ausstellst bzw. RC-Gutschriften richtig handhabst, und ob du dafür eine UID brauchst, bespreche bitte mit deinem Steuerberater. Ich weiß aber, dass man genau zu diesem Zweck auch als Kleinunternehmer eine UID beantragen kann, ohne auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten zu müssen. Falls dir dein Steuerberater hier falsche Auskunft gibt (manche kennen sich da selber erschreckend wenig aus), frag hartnäckig bei deinem Finanzamt nach.

Beim Verkauf digitaler Produkte ist die Nutzung eines Zahlungsanbieters, der die Abgabe der MwSt. für dich übernimmt also sogar ein immenser Vorteil. Beim Verkauf physischer Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden gilt das Gleiche. Einzig, wenn du an einen anderen Kleinunternehmer im EU-Ausland verkaufst, könntest du ihm dein Produkt direkt über eine Reverse-Charge-Rechnung günstiger verkaufen, da du keine MwSt. ausweist und er auch keine abführe muss. Beim Kauf über einen Zahlungsanbieter ist die Mehrwertsteuer hingegen schon inkludiert und der Kleinunternehmer-Käufer muss sie zahlen.

In 80% der Fälle ist es durch die aktuelle MwSt-Regelung aber ein immenser Vorteil, wenn du einen Full Service-Zahlungsanbieter nutzt.

Die Rückmeldungen von Affilicon, Digistore24 und MyCommerce zum Thema Kleinunternehmer und Mehrwertsteuer im Wortlaut

Vorab meine Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herrn, 

ich stelle Ihre Plattform auf meinem Blog Shop-Betreibern vor und habe diesbezüglich eine Frage: 

Kleinunternehmer aus Österreich müssen keine MwSt. abführen bzw. können sich diese auch nicht zurückholen. Bei Ihnen wird die MwSt. aber soweit ich weiß immer ausgewiesen und abgeführt. Kann man dies irgendwie umgehen oder ist dies nicht änderbar? Kleinunternehmer verlieren auf diese Weise nämlich 20% des Gewinns, den sie behalten könnten, wenn sie selbst ohne Plattform verkaufen würden. Ich weiß, dass Sie nach dem Resellerprinzip arbeiten und gehe daher davon aus, dass es nicht änderbar ist, aber wenn doch, wäre dies ein riesiger Vorzug Ihrer Plattform gegenüber Ihren Mittbewerbern. 

Danke für die Info! 

Herzliche Grüße
David Asen

Im Folgenden die Rückmeldungen:

Affilicon

Seit Januar 2015 gilt die Regelung, dass der Steuersatz des Empfängerlandes bei dem Erwerb von elektronischen Produkten abgeführt werden müssen.

Beispielsweise würde dann der Deutsche, der ein Produkt eines Österreichers erwirbt, 19 % Mwst. zahlen. Die Provision die der österreichische Unternehmer jedoch von uns als Widerverkäufer erhält, wird ohne Steuer ausbezahlt.

Die Abgabe der Steuer übernehmen wir komplett. Da wir, wie gesagt, der Widerverkäufer sind und deshalb für die korrekte Abgabe der Umsatzsteuer verantwortlich.

Der Vendor verbucht deshalb nur den Beleg der Provision, die er am Ende von uns ausbezahlt bekommt.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne bei mir melden.

Digistore24

Dies lässt sich nicht ändern.

Prinzipiell arbeiten wir mit dem Resellermodell und sind umsatzsteuerpflichtig.

Das bedeutet, dass wir Ihr Produkt “kaufen” und Ihnen eine Lizenzgebühr auszahlen pro Verkauf. Daher sind wir der Vertragspartner des Endkunden und Verkäufer.

Das vereinfacht das Procedere der Abrechnungen für Sie – Sie erhalten eine Sammelzahlung anstatt vieler einzelner zu buchender Posten und wir übernehmen die Rechnungsstellung gegenüber den Kunden. Wir übernehmen auch das Umsatzsteuermanagement: Seit dem 1.1.2015 gilt ein neues Umsatzsteuergesetz, das relativ kompliziert ist: Aus welchem EU-Land auch immer Ihr Kunde (Ihres digitalen Produkts) kommt, müssen Sie als Verkäufer dort die Steuern zahlen. Diese Komplexität nehmen wir Ihnen ebenfalls ab. Wir erheben die jeweilige Steuer beim Kunden und führen Sie beim richtigen Finanzamt ab. Sie müssen hierbei nichts weiter tun.

  • Ist Ihr Unternehmen in Deutschland und Sie umsatzsteuerpflichtig, so bekommen Sie Ihre Provisionsauszahlung brutto.
  • Ist Ihr Unternehmen in Deutschland und Sie ein Kleinunternehmer, so bekommen Sie Ihre Provisionsauszahlung netto.
  • Wenn Sie ein Unternehmen außerhalb der EU haben, erhalten Sie Ihre Auszahlungen von uns immer netto.

Ihre Einnahmen, die Sie von uns ausbezahlt bekommen, müssten Sie dann noch versteuern.

Weiterführende Informationen zum Resellermodell können Sie auch hier einsehen:

https://doc.digistore24.com/verwaltung/konto/resellermodell-wer-ist-der-vertragspartner-der-endkunden/

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche noch einen schönen Tag!

MyCommerce

Wie Sie bereits richtig anmerkten, agieren wir gegenüber unseren Herstellern als Reseller und sind daher verpflichtet, MwSt. von den Endkunden einzubehalten und an die Steuerbehörden abzuführen. Daran lässt sich leider nichts ändern, zumal wir natürlich auch weiterhin legal arbeiten wollen und werden. :) Steuerliche Fragen in Bezug auf Kleinunternehmertum müssten die Shop-Betreiber mit ihren Steuerberatern klären.

Wir bedauern, dass wir Ihnen keine anders lautende Antwort geben können und danken für Ihr Verständnis.

Fazit: Soll ich ein Online-Bezahlsystem als Kleinunternehmer nutzen?

Ja, beim Verkauf digitaler Produkte auf jeden Fall.

Erstens vereinfacht es deine Buchhaltung immens. Statt unzähliger einzelner Posten, hast du nur mehr einen Beleg pro Monat.

Zweitens übernimmt der Zahlungsanbieter das gesamte MwSt-Management für dich, das mittlerweile sehr komplex ist, wenn du ins EU-Ausland verkaufst.

Möchtest du über besagte Online-Bezahlsysteme keine digitalen Produkte verkaufen, sondern Dienstleistungen und physische Produkte, kläre mit deinem Steuerberater, wo für diese die Steuerpflicht liegt. Liegt Sie bei dir im Inland, musst du als Kleinunternehmer keine MwSt. abführen und kannst deine Produkte so günstiger an den Endkunden verkaufen. Liegt die Steuerpflicht im Ausland, werden wieder alle Vorteile des Zahlungsanbieters aktiv und der Verkauf über eine Plattform wie MyCommerce, Digistore24 oder Affilicon ist die richtige Wahl.

Wenn dir dieser Artikel geholfen hat, teile Ihn bitte und hinterlasse uns einen Kommentar. Gleiches gilt natürlich, wenn du etwas Wichtiges zum Thema weißt, das hier noch nicht steht oder du eine Frage hast :)

16 Kommentare

  1. Hi David,
    toller Artikel.

    Wenn ich Reverse Charge richtig verstehe, können das im Bereich B2B nur Unternehmen nutzen, die mit anderen Unternehmen aus dem EU-Ausland Geschäfte machen.

    Also ein Österreicher Unternehmen kann es mit Digistore24 (Firmensitz in Deutschland) machen.

    Ein deutscher Unternehmer hingehen nicht.

    Richtig?

    Antworten
  2. Hallo,
    ich überlege, wie ich in der Situation als Kleinunternehmer meine Preise gestalten soll.
    Da mein Reseller Digistore ja immer die 19% Umsatzst. abführt, müsste ich als Kleinunternehmer
    diese vorher einfach auf den Verkaufspreis aufschlagen, um keinen Verlust zu machen.
    Ich überlege, dann direkt hinter dem Preis die Information „inclusive Mwst., da Kleinunternehmer“ anzugeben.
    Da der Kunde ja erwartet, die 19% beim Kauf normalerweise hinzuzuzahlen.
    So wüßte der Kunde, dass ihm nicht noch die 19% abverlangt werden.

    Wäre das eine sinnvolle Option und für den Kunden nachvollziehbar? Also kennen Sie
    ähnliche Fälle?

    Oder wäre es dann letzlich sinnvoller, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten,
    da sie ja keinen Nutzen bringt?

    Ich hoffe, Sie können mir bei diesen Fragen weiterhelfen.

    Viele Grüße,
    S. Kratzert

    Antworten
    • Hallo Stephan, den Hinweis brauchst du meines Erachtens nicht, da die MwSt. so oder so inkludiert ist. Schließlich wird diese ja von Digistore abgeführt. Es geht hier mehr darum, dass dir eben 19% entgehen. Diese kannst du dem Kunden natürlich aufschlagen, allerdings hat das den Nachteil, dass der Preis für den Kunden teurer wird. Zu Beginn macht die Kleinunternehmerregelung Sinn. Ab einem gewissen Punkt musst du dir aber selbst durchrechnen, ob es für dich nicht von Vorteil ist, auf diese zu verzichten.

      Antworten
  3. Wenn ein Produkt über Digistore24 verkauft wurde, dann bekomme ich den Nettobetrag ausbezahlt. Muss ich bei diesem dann noch selber die Umsatzsteuer absetzen oder ist das dann alles geregelt?

    Antworten
    • Hallo Tobi,

      danke für deine Frage. Vorweg: Verbindliche Informationen kann dir nur dein Steuerberater geben. Ich beantworte deine Frage nach bestem Wissen und Gewissen, übernehme aber keine Garantie für die Richtigkeit meiner Ausführungen.

      Deine Frage hängt von mehreren Faktoren ab. Ist deine Firma in Deutschland oder dem EU-Ausland, bspw. Österreich?

      Wenn deine Firma in Österreich angesiedelt ist, du Kleinunternehmer bist und eine UID-Nummer besitzt (ja, auch als Kleinunternehmer kann man eine UID beantragen) und diese Digistore24 angegeben hast, kannst du eine Reverse-Charge-Rechnung ausstellen bzw. erhältst eine Reverse-Charge-Gutschrift von Digistore24.

      Reverse Charge besagt, dass bei einem Verkauf von Firma zu Firma (als Firma gilt, wer eine UID hat) die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht. In diesem konkreten Fall geht bei einer Reverse-Charge-Gutschrift also die Steuerschuld auf Digistore24 über. Darum verrechnen sie dem Endkunden die 20% MwSt. und du hast dich dafür diesbezüglich um nichts mehr zu kümmern.

      Ich hoffe, ich konnte dir einen weiteren Einblick geben. Für weitere Details und verbindliche Auskunft zu diesem Thema frag bitte deinen Steuerberater.

      Herzliche Grüße
      David

      Antworten
  4. Hallo David,

    vielen Dank für Deine ausführliche Recherche.

    Folgende Frage habe ich dazu: Ich verkaufe über Digistore24 Seminare im Inland (und vielleicht auch im deutschsprachigen Ausland) zum Endpreis von 1.200 €.
    Da ich noch Kleinunternehmer bin, behält Digistore die MwSt ein.

    Angeregt durch Deinen Artikel hat mein Steuerberater beim Finanzamt nachgefragt und ich habe eine UID bekommen – trotz Kleinunternehmertums.

    Was kann ich konkret tun, um von Digistore die MwSt zurückerstattet zu bekommen (denn es gibt nur 2 Häkchen zum ankreuzen, entweder MwSt-pflichtig,dann bekommt man sie erstattet oder Kleinunternehmer, bei dem die MwSt abgezogen wird)?

    Ich habe Digistore dazu befragt und habe sicher schon 10 Mails hin und hergeschickt, ich bekomme nur BlaBla und Allgemeinplätze … und keine inhaltlich validierte Antwort.

    Kannst Du mir da weiterhelfen?

    Beste Grüße
    Birgit

    Antworten
    • Hallo Birgit,

      soweit ich weiß, würde sich für dich auch mit UID nichts ändern. Die UID nützt dir nur, um mit Reverse Charge an Firmenkunden innerhalb der EU, aber außerhalb deines Staates B2B verkaufen zu können. Ohne UID müsstest du nämlich für elektronisch erbrachte Dienstleistungen im Land deines Kunden Mwst. abführen, durch den Reverse Charge-Vorgang fällt die Steuerlast auf deinen Firmenkunden. Dadurch musst du nicht in diversen Ländern (je nachdem, von wo deine Kunden kommen) eine UID beantragen.

      USt. bekommst du als Kleinunternehmer mit UID auch nicht zurück, da die USt.-Vorgaben bei digitalen Produkten bei B2B vom Leistungsempfänger, in diesem Fall Digistore24, abhängig sind. Da Digistore24 MwSt. abführen muss, bekommst du diese also nicht zurück.

      Das ist der Stand der Dinge, wie ich ihn kenne. Ich übernehme keine Garantie dafür. Am besten, du sprichst mit deinem Steuerberater, aber wie gesagt glaube ich, dass du in dieser Konstelation keine MwSt. zurückbekommen kannst.

      Antworten
      • Macht es einen Unterschied, wenn es sich um Live Seminare, also nicht um digitale Produkte handelt?

        Antworten
        • Hallo Birgit, bei dir als nicht-USt.-pflichtige Kleinunternehmerin macht es leider keinen Unterschied. Siehe hierzu die Antwort von Digistore24 im Artikel.

          Liebe Grüße
          David

          Antworten
  5. Hallo David,
    super Artikel! Ich bin Umsatzsteuerpflichtig in Deutschland und ebenfalls bei Digistore angemeldet. Eines meiner Produkte verkaufe ich für 47 €. Digistore zieht jetzt 7,50 € UST (19 %) ab und 4,71 € Gebühren. Soweit verstehe ich das. Muss ich jetzt in meiner Umsatzsteuervoranmeldung noch einmal den Betrag von 34,79 € (47-7,50-4,71) versteuern?
    BG
    FLO

    Antworten
  6. Was das Thema „Steuern“ angeht, bin ich nicht der absolute Experte. Da muss ich wohl mit dem Steueramt einmal sprechen. Der Artikel ist sehr gut, habe dennoch eine Frage:

    Wenn ich also auf z.B. Affilicon angemeldet bin und ein Produkt von 100€ verkaufe, dann zieht also der Zahlungsabwickler die Marge von 7% ab + Mwst 20% und der eine Euro, also bleiben ja noch 72€ übrig. Das Geld fliesst dann direkt in mein Kleinuternehmen und von dort zahle ich ja schliesslich noch das Einkommen aus. Der Rest wird für das Unternehmen gebraucht/reinvestiert, sagen wir mal 50:50. Muss ich aber aus diesen 72€ nochmals etwas an Steuern abgeben?

    Ich hoffe du verstehst auf was ich hinaus will.
    Beste Grüsse
    Dominik

    Antworten
    • Hallo Dominik,

      alles was du beim Produktverkauf vom Zahlungsabwickler bekommst, wird grundsätzlich über die Einkommenssteuer besteuert. In deinem Beispiel müsstest du also für 72 EUR Einkommenssteuer bezahlen. Wenn du jedoch von diesen 72 EUR 50% in Firmenausgaben steckst, musst du nur mehr für 36 EUR Einkommenssteuer bezahlen. (Vorausgesetzt, du kannst alle Investments in einem Jahr zu 100% abschreiben, aber das ist eine Sache, die du mit deinem Steuerberater klären musst.)

      Konnte ich dir damit helfen?

      Herzliche Grüße
      David

      PS: Ich bin kein Steuerexperte und gebe darum keine Gewähr für meine Ausführungen. Sie stellen nur meinen aktuellen Wissensstand dar.

      Antworten
  7. Hi David,

    Super Beitrag vorweg mal!

    Ich habe nun eine Frage zur Versteuerung. Ich bin ebenfalls Kleinunternehmer in Österreich und seit neuestem bei Digistore24 angemeldet mit einem eigenen Produkt.

    „Diese besagt, dass bei einem Verkauf von Firma zu Firma (als Firma gilt, wer eine UID hat) die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht. In diesem konkreten Fall geht bei einer Reverse-Charge-Gutschrift also die Steuerschuld auf den Zahlungsanbieter über. Darum verrechnet er dem Endkunden die 20% MwSt. und du hast dich dafür diesbezüglich um nichts mehr zu kümmern.“

    Meine Frage nun:

    Da Digistore24 für mich die Umsatzsteuer abführt und mir monatlich eine Provision auszahlt, muss ich bei Erhalt dieser Provision auf meinem Konto keine Umsatzsteuer zahlen (da ich ein Reverse Charge Modell angewendet habe –> B2B zwischen mir & Digistore24) Habe ich das richtig verstanden?

    Das Finanzamt benötigt eine Rechnung/Beleg von mir. Weißt du, ob ich bei Digistore24 solche „RC Gutschriften“ erstellt?
    Das sollte ja dem Finanzamt genügen.

    Würde mich freuen, wenn du mir da helfen könntest.

    Gruß, Henry

    Antworten
    • Hallo Henry,

      Digistore24 stellt solche Gutschriften aus. Du kannst sie in deinem Konto einsehen bzw. bekommst sie normalerweise auch monatlich per E-Mail zugesendet und kannst sie als PDF abspeichern und ausdrucken.

      Zu deiner eigentlichen Frage: Im Prinzip läuft es so: Du verkaufst an die Firma Digistore24 deine Produkte (b2b) und Digistore24 verkauft an Endkunden. Du hast rechtlich gesehen mit den Endkunden nichts zu tun und musst dich lediglich darum kümmern, dass deine Beziehung zu Digistore24 steuerrechtlich einwandfrei ist. Gemäß meinem Informationsstand ist dies mit der Gutschrift von Digistore24 gegeben. Dort findet sich zwar kein Reverse-Charge-Hinweis, aber dafür wird die MwSt. mit 0% ausgewiesen. Sollte also passen. Ich bin hier aber kein Fachmann. Drucke dir eine solche Gutschrift aus und lege sie bitte deinem Steuerberater vor. Nur er kann dir die Rechtmäßigkeit bestätigen. Tricky Thema :)

      Herzliche Grüße
      David

      Antworten
      • Ich habe diese Frage bzgl Gutschriften von MyCommerce Share-It, in welchen die USt mit 0% ausgewiesen und kein Reverse-Charge-Hinweis aufgeführt wird, schon vor Jahren mit meinem STB diskutiert.

        Steuerberater:
        Statt das der Reseller Gutschriften erstellt, könnte ich andersherum dem Reseller Rechnungen über die fälligen Provisionen stellen. (Dies wäre aber, wohl offensichtlich, für beide Seiten, der bürokratisch aufwendigere Weg)

        Als K.U. nach § 19 Abs 1 UStG darf ich in diesen keine USt ausweisen, egal ob b2e oder b2b.

        Hier wäre der Nachteil eher auf der Seite des Resellers, da er keinen Vorsteuerabzug aus Rechnungen gemäß § 19 Abs 1 UStG geltend machen kann, weil:

        „Gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetzt (UStG) der Bundesrepublik Deutschland wird keine Umsatzsteuer (USt) auf aufgeführte Produkte bzw. Preise erhoben.“

        Dies hat auch nach meinen STBs nichts mit revers-charge zu tun, weil da eben ergo: netto == brutto nix zu chargen ist :-) und somit die USt eben mit 0% ausgewiesen und kein Reverse-Charge-Hinweis aufgeführt wird.

        regards Stefans.Ki

        Antworten

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